DSW: Klagen gegen Griechenland
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) leitet juristische Schritte in Sachen Ouzo-Bonds ein. Die DSW vertritt die Interessen von Privatanlegern, die eine „freiwillige“ Umschuldung hinnehmen mussten.
Eine Chance, dem Tausch zu widersprechen hatten sie nicht. »Wir haben die letzten Wochen genutzt, um alle Optionen intensiv zu prüfen, jetzt haben wir uns entschieden, den Rechtsweg einzuschlagen und mit Klagen gegen die Enteignung der Anleger durch die griechische Regierung vorzugehen« sagt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler.
Als schlagkräftiges Instrument rief die DSW die AGA (Arbeitsgemeinschaft Griechenland Anleihen) ins Leben. Die AGA soll die Interessen der Privatanleger durchzusetzen. Mehrere Tausend Anleger aus ganz Europa haben sich bereits registrieren lassen.
Die Rechtsgutachten der DSW ergeben verschiedene rechtliche Ansatzpunkte. Aus Sicht der AGA sind drei davon besonders erfolgversprechend:
1. Schadensersatzklagen in Griechenland
Hierbei geht es um individuelle Entschädigungsklagen. Dem Ansatz werden laut DSW gute Erfolgsaussichten eingeräumt, zum anderen gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Der entscheidende Vorteil sei, dass am Ende des Weges ein Zahlungstitel steht.
2. Klagen in Deutschland
Für deutsche Staatsbürger favorisiert die AGA gegenwärtig Klagen vor deutschen Gerichten, die einen direkten Zahlungsanspruch gegen Griechenland zum Inhalt haben. Innerhalb dieser Klagen sei zu prüfen, ob der „GreekBondholder-Act“, also das der Enteignung zugrunde liegende Gesetz, rechtswidrig ist. Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Anlegers.
3. Direkte Inanspruchnahme der Bundesrepublik Deutschland
In Deutschland gibt es eine weitere Möglichkeit: Basis ist der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland 1961 geschlossene Staatsvertrages über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen. »Zwar lässt sich aus diesem Vertrag laut der uns vorliegenden Gutachten wohl kein direkter Klagegrund für betroffene Anleger ableiten…allerdings sind wir der Ansicht, dass Deutschland verpflichtet ist, mit Griechenland Verhandlungen über dieEntschädigung deutscher Kapitalanleger aufzunehmen und auf diesem Weg für den vertraglich zugesagten Schutz zu sorgen« erläutert DSW-Geschäftsführer Thomas Hechtfischer. Sollte die Bundesregierung nicht tätig werden, könnte Deutschland im Rahmen einer Staatshaftungsklage für die erlittenen Verluste in Regress genommen werden.
Weitere Informationen zur AGA finden betroffene Anleger hier.
Wir meinen: Griechenland hatte nie den Staatsbankrott erklärt. Die Kungelei der Regierenden in Europa könnte also noch finanzielle Nachwirkungen haben. Ohnehin ist der Staat aber mit Verlustabschreibungen der Privatanleger dabei.
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Artikelbild: DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler.