Skandal: Beugehaft für Online-Redakteur
In Duisburg soll ein Journalist ins Gefängnis, da er die Identität eines Nutzers schützen will. Nicht nur in Bayern gibt es absurde Justizentscheidungen.
Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut. Verfassungsrechtlich ist diese sogar geschützt. Zuletzt gab es jedoch mehrfach Versuche, diese zu unterhöhlen. Gerichte lassen sich jüngst zunehmend instrumentalisieren. Nach dem Fall in Augsburg traf es diesmal einen Online-Redakteur in Duisburg. Dieser erhielt fünf Tage Beugehaft. Es wird Zeit, dass die Regierung sich des Themas annimmt.
Der Redakteur eines Bewertungsportals für Kliniken will die Daten eines Nutzers nicht herausgeben. Der Journalist macht sein Zeugnisverweigerungsrecht geltend und soll jetzt ins Gefängnis. Das Duisburger Amtsgericht verhängte eine fünftägige Haft gegen den Mann, wie sein Arbeitgeber berichtete.
Damit sich die Sache lohnt für die Klinik, hier die Webadresse des Anbieters. Klinikbewerungen.de. Suchen Sie nach den Artikeln, die dort der Stein des Anstoßes sind. Eine Therapeutin der Rehaklinik Bad Hamm habe eine Strafanzeige gestellt, heißt es. Der Beitrag wurde dem Portal zufolge bereits 2011 gelöscht, der zuständige Online-Redakteur verweigere gegenüber Staatsanwaltschaft und Polizei aber die Preisgabe der Nutzerdaten. Vor Gericht verweigerte der Journalist die Aussage und erhielt ein Ordnungsgeld. Da er dieses nicht zahlen wollte, blieb als Konsequenz aus der Sache die Beugehaft.
Der Journalist wurde zuhause von zwei Polizisten verhaftet. Der Fall wird ohnehin demnächst vom Verfassungsgericht geklärt. Dennoch meinte der Richter jetzt den Druck erhöhen zu müssen.
Gegen die bereits am 1. Februar 2013 verhängte Beugehaft habe das Unternehmen Beschwerde eingelegt und den Richter bei der Generalstaatsanwaltschaft wegen Rechtsbeugung angezeigt. Die Nutzerdaten hat der Redakteur nach wie vor nicht bekanntgegeben. So viel kostenlose PR bekommt man selten.
Artikelbild: Bill of Rights. Public Domain. Wiki Source.