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In Bayern auf dem Prüfstand: die Grenzen von Meinungsäußerungen im Internet

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29. Januar 2013

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In Bayern auf dem Prüfstand: die Grenzen von Meinungsäußerungen im Internet

Welche Äußerungen sind anonym noch erlaubt in Internet-Foren. Diese Frage könnte jetzt anlässlich eines Falls in Bayern geklärt werden. Konkret geht es um eine mögliche Beleidigung.

Der Ordnungsreferent von Augsburg fühlte sich während einer emotionalen Forendiskussion beleidigt. Er forderte die Redaktion der Augsburger Allgemeinen auf, den Klarnamen des potentiellen Beleidigers zu nennen. Die Redaktion weigerte sich.

Der Referent setzte sämtliche Rechtsmittel in Bewegung und fand eine Amtsrichterin, die eine Durchsuchung der Redaktionsräme der Zeitung genehmigte.Die Polizei scheint die gesuchten Daten gefunden zu haben.

Das Durchsuchen einer Redaktion ist in Deutschland keine einfach zu genehmigende Vorgehensweise. Man darf also davon ausgehen, dass der Fall eine höchstrichterliche Entscheidung provoziert. In jedem Fall geht es um die Grenzen der Meinungsfreiheit unter dem Deckmantel der Anonymität im Internet. Aber auch die Frage des Datenschutzes einer Redaktion steht zur Klärung an. Zudem ist fraglich, ob eine Durchsuchung – eine sehr drastische Maßnahme  in solch einem Fall überhaupt gerechtfertigt ist.

Der ganze Fall findet sich beschrieben bei der Augsburger Allgemeinen.

Artikelbild: Königlich bayrisches Amtsgericht. Filmfoto.
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Der Autor

Thorsten Cmiel

Thorsten Cmiel ist Chefredakteur von Investment Alternativen. Der studierte Ökonom ist seit über 15 Jahren als Finanzjournalist und Buchautor tätig.