Verbraucherschützer fordern Finanzmarktwächter
Verbraucherschützer schlagen Alarm: Noch immer entscheiden die Höhe der Provision und Vertriebsvorgaben über Vertriebsabschlüsse. Der Kunde ist noch längst nicht König bei Finanzanlagen.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen fordern einen starken Finanzwächter und eine „Finanzaufsicht mit Biss“. Verbraucherschutz sollte explizites Ziel der staatlichen Finanzaufsicht werden, um Missstände systematisch aufdecken und verfolgen zu können. Zudem sprechen sich Verbraucherschützer für den Ausbau der unabhängigen Finanzberatung und eine deutliche Stärkung der Finanzmarktwächterfunktion der Verbraucherzentralen und des vzbv aus. „Wer einen funktionierenden Finanzmarkt haben will, muss eine effektive Finanzmarktkontrolle schaffen, in der Verbraucherschutz eine zentrale Rolle spielt“, so vzbv-Vorstand Gerd Billen. Die Bundesregierung ducke sich hierbei weg, meint Billen.
Entwurf zur Aufsichtsreform nicht mehr als Kosmetik
Enttäuscht zeigte sich Billen über das geplante „Mini-Reförmchen“ der Bundesregierung zur Finanzaufsicht, wie es der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vorsieht. „Die zusätzlichen Mittel für die Stiftung Warentest begrüßen wir ausdrücklich“, so Billen. Aber der neue Finanz-TÜV, der Produktsicherheit suggeriert, werde das systematische Problem der Falsch- und Schlechtberatung nicht in den Griff bekommen. Die Stiftung Warentest könne testen und informieren, nicht aber regulieren.
Billen stellt sich eine Finanzaufsicht wie einen Wachhund vor, der schnüffelt, bellt und wenn nötig zubeißt. „Der Finanzmarkt benötigt ein Frühwarnsystem, das Mängel und Missstände aufdeckt und hilft, sie abzustellen“, formulierte Billen. Die Erfahrungen der Gemeinschaftsinitiative „Finanzmarktwächter“ der Verbraucherzentrale zeigt: Verbraucher verfügen immer noch nicht über eine echte Wahl, weil die Produkte zu komplex, Informationen unzureichend und Beratungen viel zu oft mangelhaft sind.
Protokolle immer noch mangelhaft
Eine aktuelle Untersuchung der Initiative Finanzmarktwächter zur Umsetzung der Protokollpflicht bei der Anlageberatung ergab nicht unerwartet, dass die Praxis das erklärte Ziel der Regelung auf den Kopf stellt und. Protokolle eher die Berater und Vermittler vor Schadenersatz schützen als die Verbraucher vor Falschberatung.
Zwischen September 2011 und Februar 2012 untersuchte die Initiative Finanzmarktwächter 50 Anlageberatungen bei 50 Kreditinstituten Die Ergebnisse:
- In 20 Prozent der Fälle wurde trotz klarer gesetzlicher Verpflichtung kein Beratungsprotokoll ausgehändigt.
- Keine einzige Dokumentation enthielt die vom Verbraucher gegebenen vollständigen Informationen.
- Das Vermögen und die vorhandenen Verbindlichkeiten wurden nur in einem Fall vollständig dokumentiert.
- Die einzelnen Wertpapiere, die Gegenstand der Beratung waren, tauchten in rund 90 Prozent der Fälle in der Vermögensdokumentation nicht auf.
- Kein Institut hat die Risikobereitschaft korrekt dokumentiert. Meist wird sie mit willkürlichen Begriffen umschrieben.
Initiative Finanzmarktwächter
Die Arbeit der Verbraucherzentralen dient als wichtiger Sensor für Mängel und Missstände im Finanzmarkt. Diese Funktion gilt es durch zusätzliche Ressourcen auszubauen. Als Finanzmarktwächter könnten die Verbraucherzentralen unter anderem der staatlichen Finanzaufsicht Impulse geben, unseriöse Geschäftspraktiken gegenüber privaten Anlegern, Kreditnehmern und Versicherten zu erkennen. Die Initiative „Finanzmarktwächter“ der Verbraucherzentralen soll das Potential einer solchen Einrichtung aufzeigen. Die Aktion wird vom vzbv und allen 16 Verbraucherzentralen getragen.
Mehr Information zum Thema Finanzmarktwächter finden sich in einem PDF.