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Verluste bei Hellas-Bonds steuerlich nutzen

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19. März 2012

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Verluste bei Hellas-Bonds steuerlich nutzen

Glück im Unglück: Um Verluste bei Griechenbonds geltend zu machen, müssen Anleger die Papiere nicht verkaufen. Das geht aus einem Schreiben des Finanzministeriums hervor.

Bei der Umtauschaktion erhielten Anleger mehrere Wertpapiere in ihre Depots gebucht: Inhaber der verschiedenen Hellas-Anleihen nach griechischem Recht konnten bis zum 8. März 2012 ihre Anleihen umtauschen. Wer Anleihen nach anderem Recht besitzt, der erhielt eine Frist bis zum 23. März, um  jeweils nominal 1.000 Euro seiner Bonds zu tauschen. Dafür gab es für  nominal 315 Euro neue Anleihen („New Bonds“)  und nominal 150 Euro sogenannte „PSI Payment Notes“. Darüber hinaus erhielten die Anleger jeweils für nominal 1.000 Euro ihrer Alt-Anleihen sogenannte „GDP-linked Securities“ mit einem diesmal fiktiven Nennwert von 315 Euro, deren Zahlung von der Entwicklung des griechischen Bruttoinlandsprodukts abhängt. Ferner  gab es „Short-term EFSF Notes“ mit sechs Monaten Laufzeit als Ersatz für aufgelaufene Stückzinsen aus den Altanleihen. Genauere Informationen erhält man auf einer speziellen Website.

Steuern auf Verluste

Die steuerliche Behandlung der Umtauschaktion von Griechenbonds wurde inzwischen mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt. Steuerlich relevant ist die Aktion für die Einkommensteuer und die Besteuerung von Kapitalerträgen. In einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums sind die Konsequenzen technisch beschrieben.

Das BMF-Schreiben beinhaltet:

  • Die Veräußerungswerte der alten Anleihen werden im Zeitpunkt des Umtausches festgelegt und sollen den Anfangs-Börsenwerten der neuen Anleihen entsprechen.
  • Die Einstandswerte der neuen Anleihen im Zeitpunkt des Umtausches werden festgelegt und sollen den End-Börsenwerten der alten Anleihen entsprechen.
  • Der Einstandswert für die Nullkupon-Anleihe zum Ausgleich der Zinsen beträgt „null“ Euro.

 

Nach den steuerlichen Vorschriften ist ein Tausch wie ein Veräußerungsvorgang zu behandeln. Dies bedeutet, dass bei dem Umtausch – je nach dem Anschaffungspreis für die Anleihe – entweder Gewinne oder Verluste realisiert werden, die sofort steuerlich wirksam sind. Kapitalerträge aus den Wertpapiere müssen ganz normal versteuert werden.

Zum BMF-Schreiben.

Artikelbild: BMF, Hendel. Das Bild zeigt den Hauptsitz des Bundesministeriums der Finanzen in Berlin; das Detlev-Rohwedder-Haus. 

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Der Autor

Thorsten Cmiel

Thorsten Cmiel ist Chefredakteur von Investment Alternativen. Der studierte Ökonom ist seit über 15 Jahren als Finanzjournalist und Buchautor tätig.