Verfassungsrichter lassen ESM zu
Joachim Gauck darf Gesetze über den ESM und zum Fiskalpakt unterschreiben. Das beschlossen jetzt die Verfassungsrichter in Karlsruhe.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, erläuterte das Ergebnis der Prüfung der Verfassungsrichter. Deutschland darf die Verträge zum permanenten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und zum Fiskalpakt ratifizieren. Die Verfassungsrichter mussten die Anträge prüfen und die Gesetzesunterschrift aufhalten, da eine Unterschrift irreversibel völkerrechtliche Bindungskraft zur Folge gehabt hätte.
Die Bundesregierung muss allerdings völkerrechtlich verbindlich sicherstellen, dass die genannten 190 Milliarden Euro nicht überschritten werden können. Ansonsten ist Deutschland nicht gebunden. Das muss die Bundesregierung noch klären. Eine unbegrenzte Verschuldung darf nicht eingegangen werden, so die Verfassungsrichter. Sollte Deutschland zu höherer Haftung aufgefordert werden, muss das Parlament erneut eingeschaltet werden.
Voßkuhle stellte während der Urteilsverkündung klar, dass die absolute Höhe der möglichen Rettungsbeteiligung aus dem Grundgesetz nicht ableitbar ist. Es gibt einen Punkt der zulässigen Risikoübernahme, der die Handlungsfähigkeit der Regierenden betrifft, aber dieser wird nicht von den Verfassungsrichtern benannt. Es sei die Aufgabe der Politik, die Krise zu meistern.
Die neueste Klage vom CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler wurde bezüglich des Eilantrages abgeschmettert. In der Sache freilich gibt es noch keine Entscheidung. Das betonte Voßkuhle in Karlsruhe.
Der Text zum Urteil.