Regierung knickt bei Fondsregulierung ein
Die Regulierung der Investmentfondsbranche fällt weniger regide aus als von Branchenvertretern befürchtet. Privatanleger sollten die möglichen Änderungen beachten.
Der erste Entwurf aus dem Finanzministerium hatte für Besorgnis bei Branchenvertretern der Investmentbranche gesorgt. Jetzt scheint klar zu sein. Man war als Tiger gestartet und scheint als Bettvorleger zu landen: Neu aufgelegte offene Immobilienfonds soll es wohl künftig weiterhin geben. Aber der tägliche Rücktausch von Fondsanteile dürfte Geschichte sein. Immerhin: Fondsgesellschaften dürfen in Deutschland die Produkte weiterhin auflegen.
Für Aus- und Rückgabe der Anteile sind Einschränkungen geplant: So können Neuanleger künftig nur einmal im Jahr Anteile an Immobilienfonds zurückgeben. Auch der Kauf von Anteilen ist nur noch viermal im Jahr bei der Gesellschaften möglich. Dadurch wird in der Tat ein wichtiges Problem behoben und offene Immobilienfonds nähern sich dem Konzept der geschlossenen Immobilienfonds an, deren Anteile nicht bei den Gesellschaften zurückgegeben werden können. Diese Anteile müssen über sogenannte Zweitmärkte zu Geld gemacht werden.
Weiterhin soll es Medienberichten zufolge Immobilienspezialfonds geben, die vor allem von institutionellen Anlegern ferquentiert werden. Auch bei den geschlossenen Beteiligungsmodellen bahnen sich wohl Kompromisse an. Der ursprüngliche Gesetzentwurf hatte Fremdkapital von maximal 30 Prozent des Fondsvolumens vorgesehen. Jetzt wird eine Grenze von 60 Prozent diskutiert. Die Mindestbeteiligungssumme für Anleger bei geschlossenen Fonds soll 20 000 Euro betragen. Im ersten Entwurf war noch eine Mindestanlage von 50 000 Euro vorgesehen.