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Neue Studie des ifo-Instituts: Nach Wegfall staatlicher Garantien gingen Landesbanken höhere Risiken ein

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1. Oktober 2012

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Neue Studie des ifo-Instituts: Nach Wegfall staatlicher Garantien gingen Landesbanken höhere Risiken ein

Seit 2001 erhöhte sich das Risiko der von Landesbank-Kredite im Vergleich zu Nicht-Landesbanken. Die Institute finanzierten vermehrt risikoreichere Kreditnehmer bei höheren Risiken. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des ifo-Instituts.

Die Ergebnisse zeigen auch, dass die Kreditvergabepraxis der Landesbanken mit deren zukünftiger Herabstufung am Kapitalmarkt durch Wegfall der Gewährträgerhaftung zusammenhängt: Je größer die Herabstufung durch den Wegfall der Garantien war, umso eher vergaben die Landesbanken Kredite an risikoreiche Unternehmen. Allerdings verlangten sie keine Kompensation für die Übernahme des zusätzlichen Risikos: Die Zinssätze der Landesbanken folgten nicht dem Anstieg, der bei den Nicht-Landesbanken nach 2001 zu beobachten ist.

Ein weiteres Ergebnis der Studie: Landesbanken, die mit einer höheren Herabstufung rechnen mussten, emittierten mehr Schuldverschreibungen. Sie hatten mit einem höheren Anstieg der  Refinanzierungskosten zu rechnen und konnten sich durch die großzügige Übergangsregelung bis Juli 2005 noch zu günstigen Konditionen refinanzieren. Geld, das nicht immer sinnvoll verwendet wurde, wie ein Blick auf die Rolle der Landesbanken im Asset Backed Commercial Paper (ABCP) Markt zeigt. Sieben Landesbanken machten 2005 sieben Prozent des weltweiten ABCP Marktes aus, 2006 sogar 8,4 Prozent und haben wesentlich zu der weltweiten Entwicklung dieses Marktes beigetragen. Sie konnten sich so großen Risiken aussetzen, weil sie durch die damals noch geltende Gewährträgerhaftung Liquidität aufnehmen konnten. Gerade diese Landesbanken waren die ersten Banken, die nach Ausbruch der Finanzkrise 2007 gerettet werden mussten.

Hintergrund: Öffentliche Banken (Landesbanken und Sparkassen) genossen in Deutschland bis zum Jahr 2001 das Privileg der Gewährträgerhaftung. Mit der Gewährträgerhaftung garantiert der staatliche Eigentümer die Rückzahlung der Verbindlichkeiten seiner Bank. Daraus ließ sich für die öffentlichen Banken eine unbegrenzte Garantie ableiten. Landesbanken (und Sparkassen) erhielten bessere Ratings und somit am Kapitalmarktgünstigere Refinanzierungskonditionen und damit letztlich einen Wettbewerbsvorteil. Am 17. Juli 2001 wurde in der sogenannten „Brüsseler Konkordanz“ festgelegt, die Gewährträgerhaftung zum 18. Juli 2005 abzuschaffen. Für diese vier Jahre sah eine Übergangsregelung vor, dass neu emittierte Schuldverschreibungen, deren Laufzeit vor dem 31.12.2015 endet, weiterhin von der Gewährträgerhaftung erfasst werden.

Artikelbild: ifo-Institut. München.
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