Landgericht Köln gibt Unterlassungsklage von Max Strauß statt
Erfolg für Max Strauß: Mehrere Passagen eines Buches dürfen nicht mehr verbreitet werden. Das entschied das Landgericht Köln.
Die für Pressesachen zuständige 28. Zivilkammer des Kölner Landgerichts verbot in einem Urteil auf Antrag von Max Strauß (Kläger) die weitere Verbreitung einiger Passagen des zuerst 2009 erschienenen Buches „Macht und Missbrauch – Von Strauß bis Seehofer – Ein Insider packt aus“ von Wilhelm Schlötterer (Beklagter) verboten.
Das Gericht schloss sich der Auffassung des Klägers an, wonach mehrere Passagen unwahre Tatsachenbehauptungen zu sehen seien. Der Beklagte hatte im Wesentlichen argumentiert, er habe die fraglichen Behauptungen nicht selber aufgestellt, sondern nur zitiert bzw. auf Gerüchte Bezug genommen. Zudem entsprächen die Behauptungen der Wahrheit.
Das Gericht ist demgegenüber zu der Auffassung gelangt, der Beklagte mache sich die fraglichen Behauptungen im Zusammenhang der Äußerungen zu eigen. Die Behauptungen seien auch in dem konkreten Äußerungszusammenhang geeignet, den Kläger in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.
Das Buch ist als Taschenbuch im Heyne Verlag erschienen. Die Originalausgabe stammt aus dem Fackelträger Verlag.
Das Urteil (Aktenzeichen des Landgerichts: 28 O 773/11) ist noch nicht rechtskräftig.
Der genaue Text wird in den kommenden Tagen auf der Homepage www.nrwe.de abrufbar sein.
Artikelbild: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0226-315 / Mittelstädt, Rainer / CC-BY-SA. Freie Rechte. Das Foto zeigt Franz Josef Strauß auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1990. Das Bild dient als Illustrationsfoto und hat keinen direkten Bezug zu dem Prozess.