Grüne attackieren Landesregierung in Bayern im Fall Mollath
Es wird eng für die bayrische Justizministerin. Die grüne Rechtsexpertin und Vizepräsidentin des bayrischen Landtags Christine Stahl übt scharfe Kritik an der bayrischen Justizministerin Beate Merk.
Die Vorwürfe im Fall Mollath wiegen schwer: Schwarzgeldgeschäfte, Insiderhandel, Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Seit 2006 sitzt Gustl Mollath in der Psychiatrie. Jetzt gelangte ein interner Untersuchungsbericht der damaligen Hypovereinsbank aus 2003 an die Öffentlichkeit.
Für Christine Stahl bleibt unverständlich, „dass das Justizministerium bei den fast offensichtlichen Unregelmäßigkeiten nicht den gleichen Ermittlungsaufwand betrieben hat, wie – möglicherweise zu Recht – bei Gustl Mollath selbst.“ Für einen „schlechten Witz“ hält die rechtspolitische Sprecherin der bayrischen Grünen die Argumentation der Justizministerin, die behauptet hatte, die Staatsanwaltschaft habe gar nicht ermitteln dürfen. Auch bei diesem Verfahren hätte der Grundsatz „in dubio pro reo“ gelten müssen und auch den Vorwürfen des Angeklagten hätte nachgegangen werden müssen: Denn „Anhaltspunkte für Geldverschiebungen gab es bereits frühzeitig.“
„Wie die Ministerin dem Rechtsausschuss im März berichtete, begründen die von Herrn Mollath der Justiz vorgelegten Unterlagen keinen strafrechtlichen Anfangsverdacht, so dass die Staatsanwaltschaft gar nicht ermitteln durfte. Dass in einem bankinternen Revisionsbericht festgestellt wird, Vorwürfe Herrn Mollaths seien zutreffend, wurde von der Staatsanwaltschaft ebenfalls geprüft. Die Vorwürfe Mollaths, die danach zutreffend waren, betrafen arbeitsrechtliche Sachverhalte; soweit der Revisionsbericht strafrechtliche Sachverhalte betraf, waren diese verjährt. Auch hierüber hat Frau Staatsministerin den Rechtsausschuss umfassend informiert. Die Rücktrittsforderung ist daher absurd.“ (13. November 2012 – Pressemitteilung Nr. 291/12; Quelle Justizministerium Bayern)
Stahls Positionen zu Beate Merks Einwänden
Das von Beate Merk herangezogene Argument der Verjährung greife jetzt womöglich nur, weil die ermittelnde Staatsanwaltschaft seinerzeit wohl „auf einem Auge blind“ gewesen sei. Der verantwortlichen Ministerin wirft Christine Stahl Versagen und lückenhafte Information des Rechtsausschusses bereits im Dezember 2010 vor. „Wenn Frau Merk der interne Prüfbericht frühzeitig vorlag, wäre Aktenstudium angesagt gewesen, statt der reflexartigen Verteidigung der eigenen Mitarbeiter.“
Christine Stahl will die Ministerin deshalb einer Plenumssitzung am Mittwoch stellen: „Sie muss uns jetzt sagen, wann die internen Bankakten vorlagen und weshalb den sehr konkreten Vorwürfen von Gustl Mollath nicht zeitnah nachgegangen wurde.“
Hintergrund
Der Fall Mollath war durch einen Zeitungsartikel der Süddeutschen Zeitung und einen Beitrag von Report Mainz neu entfacht worden.
Gustl Mollath betreibt über Freunde eine eigene Homepage.