„Affäre Dorothee Bär“ – Deutschland hat wichtigere Probleme
Der Server der Homepage der CSU-Frau Dorothee Bär aus Bamberg ist zusammen gebrochen. Sie wehrt sich gegen eine weitere Amigo-Affäre Marke Bayern. Zu recht.
Nach dem Gesetz stehen Bundestagsabgeordneten Gelder für Mitarbeiter zur Verfügung, damit sie ihren Job erledigen können. Solche Mitarbeiter sind am besten Vertrauenspersonen. Bei Dorothee Bär und ihrem jetzigen Mann war wohl mehr im Spiel als eine Arbeitsbeziehung. Und das sollte in diesem Fall niemand jetzt zu persönlichen politischen Attacken nutzen. Stattdessen gehört das Abgeordnetengesetz zur Präzisierung auf den Prüfstand.
Worum es geht
Fakten sind: Oliver Bär arbeitete zu Beginn der Mandatszeit von Dorothee Bär, zuvor Dorothee Mantel, 30 Monate im Deutschen Bundestag als Mitarbeiter. In der Zeit summierten sich die Einkünfte auf 39.000 Euro. Kurz vor der Hochzeit der beiden wurde das Arbeitsverhältnis im Januar 2006 beendet. Im Februar 2006 heirateten die beiden standesamtlich. Das Abgeordnetengesetz sieht vor, dass Ehepartner nicht als Mitarbeiter beschäftigt werden dürfen. Darüber war erst vor wenigen Tagen in Bayern Fraktionschef Georg Schmid gestolpert. Der hatte seine Frau beschäftigt für Sekretariatsarbeiten fürstlich bezahlen lassen. Das war offensichtliches Unrecht. Möglicherweise sogar fortgesetzter Sozialversicherungsbetrug.
Aber: Im Fall von Dorothee Bär und ihrem Mann, einem Juristen, haben die beiden zumindest formal alles richtig gemacht und vor der Heirat das Arbeitsverhältnis gelöst. Zwar gibt es in der aktuellen Diskussion in der „Affäre Dorothee Bär“ immer noch Auslegungsfragen zu klären, aber diese sind mächtig konstruiert und dem Wahlkampf in Bayern geschuldet: Gilt das Beschäftigungsverbot auch für Verlobte? Und wer es ganz genau wissen will, der muss dann noch nachfragen, ab wann die beiden ein Paar waren. Falls die beiden sich erst im Job verliebt haben sollten, dann wäre die Situation anders zu bewerten, als wenn die Bundestagsabgeordnete Bär ihren Mann schon vorher ihren Partner kannte. Diese Details werden wir in den nächsten Tagen überall lesen können. Und eigentlich geht das niemanden etwas an und niemand will solche Details von Bundestagsabgeordneten wissen. In der Hoffnung auf Klärung hat Dorothee Bär den Bundestagspräsidenten und die Bundestagsverwaltung gebeten, die Sache zu prüfen. Bis dahin wird wild spekuliert werden. Leider.
Was man eigentlich fragen sollte
Dabei sollte das Kriterium nicht das Verwandschafts- oder Freundschaftsverhältnis eines Abgeordnmeten sein, sondern ob die Arbeitsleistung tatsächlich erfolgte und mit der Abgeordnetentätigkeit zusammen hing. Der stellvertredenden CSU-Generalsekretärin Dorothee Bär könnte noch weiteres Ungemach drohen. Sie soll die Lebensgefährtin ihres Vaters beschäftigt haben. Auch hier sollte die Frage lauten: Wurden tatsächlich Arbeiten für die Mandatsträgerin erledigt? Vermutlich ist diese Causa wegen des fehlenden verwandschaftlichen Verhältnisses gar nicht relevant. Das zeigt die Absurdität der aktuellen Regeln im Abgeordnetenrecht. Diese sollten präzisiert werden, wenn der aktuelle Aufregungspegel wieder ruhiger ist.
Jedenfalls hat Deutschland wahrlich wichtigere Probleme zu lösen als sich über die angebliche „Affäre Dorothee Bär“ zu entrüsten. Mein Vorschlag: Eurokrise lösen, Arbeitsplätze schaffen, Mindestlöhne festlegen, das unsinnige Betreuungsgeld entgültig entsorgen und vieles mehr.