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Ursula von der Leyen will Altersarmut bekämpfen

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11. August 2012

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Ursula von der Leyen will Altersarmut bekämpfen

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales stellte ein neues Gesetzespaket zur Stärkung der Alterssicherung vor. Sie erntete umgehend Kritik vom politischen Gegner, aber auch aus Koallitionskreisen. Was will Ursula von der Leyen eigentlich?

Hier der Wortlaut der Erklärung der Ministerin:


Unser Rentensystem muss verlässlich und für alle gerecht bleiben. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Alterssicherung steht die Regierung fest zum Versprechen an die heutigen Beitragszahler, dass die Rentenbeiträge gemäß dem bewährten gesetzlichen Automatismus sinken. Jedes Zehntel weniger Beitragssatzpunkt bedeutet rund eine Milliarde Euro Entlastung für Beschäftigte und Arbeitgeber. Deswegen helfen niedrigere Sozialbeiträge, die Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern, die wiederum das Auskommen der heutigen Rentner stützen.
Aber auch die andere Seite der Gleichung muss aufgehen: Wir müssen die Altersarmut bekämpfen, sonst verliert unser Rentensystem seine Akzeptanz. Die Zuschussrente soll ermöglichen, dass Menschen, die heute mit kleinen Einkommen in die Rentenkasse einzahlen, und insbesondere Frauen, die neben ihrem Beruf Angehörige pflegen oder Kinder erziehen, künftig ihre eigene Rente bekommen und nicht in die Grundsicherung abrutschen wie jemand, der nichts dergleichen geleistet hat. Das ist ein Gebot der Gerechtigkeit!

Die Kombirente ermöglicht älteren Beschäftigten in den letzten Jahren vor dem Ruhestand, beruflich kürzer zu treten, ohne dass gleich drastische Abschläge bei der Rente fällig werden. Teilrente und Teilarbeit können dadurch flexibler kombiniert werden. Die Kombirente ist ein großes Plus für eine Gesellschaft des langen Lebens und Arbeitens.

Um gesund und lange arbeiten zu können, müssen wir mehr in Prävention investieren. Das demografiefeste Reha-Budget wird entsprechend der größeren Zahl von Menschen, die ins rehaintensive Alter kommen, schon ab 2013 angehoben. Die verbesserte Erwerbsminderungsrente hilft Menschen, die krankheitsbedingt vorzeitig in Rente gehen.

Das vorgelegte Gesamtpaket hilft der Wirtschaft in der Krise, sorgt für einen gerechten Ausgleich zwischen Jung und Alt im demografischen Wandel, und verhindert, dass Menschen in der Altersarmut landen, die sich um die Älteren und die Kinder kümmern.

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Das ist neu am Rentenpaket

  • „Familienbetonte“ Hochwertung bei der Zuschussrente, d.h. Hochwertung der Beitragszeiten von Geringverdienern mit Zeiten der Kindererziehung oder Pflege um 150 Prozent und Hochwertung der Beitragszeiten von Geringverdienern ohne solche Zeiten um 50 Prozent.

Wer mehr wissen will, dem hilft das PDF Rentendialog-Zuschussrente des BMAS.

  • Die Berücksichtigung einer Demografiekomponente bei der Begrenzung der Rehabilitationsausgaben erfolgt bereits ab 1. Juli 2013 anstatt wie bisher vorgesehen ab 1. Januar 2017.
Artikelbild: BMAS.
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