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Ohrfeige aus Karlsruhe: Verfassunggericht bittet Gauck um Hilfe

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21. Juni 2012

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Ohrfeige aus Karlsruhe: Verfassunggericht bittet Gauck um Hilfe

Berlin steht vor einem neuen Problem. Die Bundesregierung hat das Verfassungsgericht in eine Notlage getrieben. Das Gericht in Karlsruhe bittet jetzt Joachim Gauck um Hilfe. Der wird dem Ansinnen folgen und die Regierung ist erneut blamiert. Mindestens.

Der neue dauerhafte Euro-Rettungsschirm ESM kann möglicherweise nicht zum 1. Juli in Kraft treten, wie die Sueddeutsche Zeitung in einer Eilmeldung mitteilte. Einer Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts zufolge wollen die Karlsruher Richter den Bundespräsidenten Joachim Gauck bei eingehenden Verfassungsklagen bitten, das Ende Juni in Bundestag und Bundesrat zur Verabschiedung anstehende Gesetz vorerst nicht zu unterschreiben. Der Zweite Senat müsse das Gesetz zuvor ausführlich prüfen.

Zuletzt hatte das Gericht beim ESM die Abgeordneten-Rechte gestärkt und will diesmal wohl nicht wieder über vollendete Tatsachen entscheiden. Gegen das Gesetz sind Klagen und Eilanträge von der Partei Die Linke und einer Bürgerinitiative um die ehemalige Justizministerin Hertha Däubler-Gmelin angekündigt worden. Das Gesetz könnte das Budgetrecht des Bundestags aushebeln. So die Kritiker.

Die Politgranden von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen wollten den Fiskalpakt möglichst zügig durchwinken. Dabei ging es in den letzten Tagen vor allem um die Frage, welche Zugeständnisse die Opposition erreichen kann. Jetzt meldet das Verfassunggericht Zweifel an und greift zu einem überraschenden Schritt: Der Bundespräsident soll sich mit seiner Unterschrift Zeit lassen. Die Berliner Politik und ihre Vorturner sind ganz offenkundig komplett überfordert in diesen Tagen.

Die Bundesregierung drohte das Land in eine echte Verfassungskrise zu stürzen. Denn was wäre, wenn die Bundesregierung, orchestriert von Parteipolitikern der Oppositionsparteien, das Land in verfassungswidrige Staatsverträge geleitet hätte? Solche Verträge sind irreparabel. Damit ist jetzt erstmal Schluss. Die Verfassungsrichter halten das Stoppschild hoch. Es gibt keinen Grund wichtige Gesetze, die das Land möglicherweise für immer rechtlich binden könnten, ohne ausführliche Prüfung und Debatte durch die Gremien zu jagen. Wenn wir schon keine verantwortlichen Politiker mehr in Deutschland haben, dann ist es gut, dass wenigstens das Verfassunggericht noch funktioniert und seine Aufgaben wahrnimmt.

Artikelbild: Zweiter Senat. Bundesverfassunggericht.


 

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Der Autor

Thorsten Cmiel

Thorsten Cmiel ist Chefredakteur von Investment Alternativen. Der studierte Ökonom ist seit über 15 Jahren als Finanzjournalist und Buchautor tätig.