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Steuerabkommen mit der Schweiz: SPD will Gerechtigkeit

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6. April 2012

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Steuerabkommen mit der Schweiz: SPD will Gerechtigkeit

Die Sozialdemokraten sind im Wahlkampfmodus, daher drohen Gabriel und Co. mit einem Ablehnen des Steuerabkommens mit der Schweiz.

Der SPD-Vormann Siegmar Gabriel kritisierte, dass die Steuerhinterzieher in der Schweiz ihr Geld bis Jahresende ins Ausland bringen können. Das sei ungerecht. Die SPD vergisst, dass man seit 1998 fast zehn Jahre lang den Finanzminister des Landes stellte, aber ein solches Abkommen in der Zeit nicht zustande bekam. Im Jahr 2004 setzte Deutschland auf ein freiwilliges Abkommen, das aber nicht sehr erfolgreich war. Wenn jetzt also ein Abkommen zustande kommt, kann man zwar nicht alles Unrecht und kapitalen Fluchtreflexe ausräumen, aber für die Zukunft zumindest faire Bedingungen schaffen.

Die SPD-Finanzpolitiker haben nachgerechnet, um festzustellen, dass man als Steuerhinterzieher einen erheblichen Vorteil behält. Welch eine überraschende Erkenntnis. Die Sozialdemokraten wollen wieder einmal Gerechtigkeit. Daher will man das Abkommen mit der Schweiz im Bundesrat torpedieren. Ein durchsichtiges Manöver. Nach der Wahl in NRW wird wieder verbal abgerüstet. Denn alleine NRW bekäme etwa drei Milliarden Euro an zusätzlichen Einnahmen und künftig ist die Steuerbasis breiter. Zudem ist Steuerflucht erschwert, wenn auch die Steuersünder anonym bleiben können.

In einer Frage aber regen sich zurecht die meisten Politiker auf: Die deutschen Steuerfahnder per Haftbefehl suchen zu lassen, ist eine Frechheit der Alpenrepublik. Deutschlands Landes-Finanzminister sollten Haushaltsposten für den Ankauf von Informationen über Steuerhinterzieher in der Schweiz einstellen, solange die Haftbefehle in Kraft sind.

Wären SPD und Grüne konsequent, dann würde man jetzt Ernst machen und das Gesetz durchfallen lassen. Für die nächste Wahl wäre der Aufbau einer Steuerelite-Behörde mit 1.000 Beamten anzukündigen, die weitgehende Polizei-Befugnisse haben. Zudem müsste das Strafmaß für Steuerhinterziehung drastisch erhöht werden. Die Strafe müsste das Dreifache der hinterzogenen Steuern ausmachen. Das wird nicht kommen, denn die Sozialdemokraten sind in Sachen Finanzpolitik nur Maulhelden. Die Kavallerie von Peer Steinbrück ist ein nettes Bild. Mehr nicht.

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Fakten zum Abkommen

Eveline Widmer-Schlumpf, Bundespräsidentin und Finanzministerin der Schweiz zum Abkommen mit Deutschland:»Unsere Partnerstaaten dürfen zur Kenntnis nehmen, dass wir es ernst meinen und unsere Ankündigungen für einen integren Finanzplatz ohne unversteuerte Gelder in die Tat umsetzen. Ausländische Anleger in der Schweiz sollen zu den Steuersätzen ihrer Wohnsitzländer besteuert werden. Dies erlaubt eine lückenlose Besteuerung aller Steuerpflichtigen. Damit werden nicht massenhaft Daten ausgetauscht, die kaum auszuwerten sind, sondern es wird konkret Steuergeld transferiert. Das ist es, was wir unter Steuergerechtigkeit verste-hen. Ich bin zuversichtlich, dass dieses System seine Vorteile entfalten wird, sobald es in Kraft tritt. Und ich bin ebenso zuversichtlich, dass dies weitere Staaten erkennen und mit der Schweiz Vereinbarungen treffen werden.«

Die Schweiz und die Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten in Bern ein Ergänzungsprotokoll. Damit ist das Abkommen bereit für die parlamentarische Beratung. Das Abkommen soll Anfang 2013 in Kraft treten.

Das Abkommen soll die Besteuerung deutscher Kapitalvermögen in der Schweiz für die Zukunft und Gegenwart sichern. Die wichtigsten Punkte:

• Nach dem Inkrafttreten des Abkommens werden anfallende Erbschaften erfasst. Im Erbschaftsfall müssen die Erben entweder der Erhebung einer 50 % Steuer oder der Offenlegung zustimmen.

• Bei der pauschalen Besteuerung für die Vergangenheit wurde die Bandbreite der Steuerbelastung erhöht. Statt wie bisher vorgesehen zwischen 19 und 34 Prozent liegt der Steuersatz mindestens bei 21 und höchstens bei 41 Prozent.

• Zudem wurde die Anzahl möglicher Auskunftsersuchen nach Inkrafttreten des Abkommens von maximal 999 auf maximal 1300 Gesuche innerhalb von zwei Jahren erhöht.

• Bereits mit Inkrafttreten des Abkommens zum 1.1.2013 ist keine Verlagerung von Vermögen deutscher Steuerbürger aus der Schweiz in Drittstaaten ohne Meldung möglich. Der relevante Stichtag wurde vom 31.5.2013 auf den 1.1.2013 vorgezogen.

 

Das Schweizer Eidgenössische Finanzdepartment (EFD) residiert in einem ehemaligen Hotel. Dem Bernerhof. Hier der „kleine Leuchtersaal. In solch einem Ambiente arbeitet es sich als Finanzer sicher besser als in deutschen Finanzbehörden. Vielleicht eine Anregung, etwas von den Schweizern zu lernen.

 

 

 

Artikelbild: EDF.

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Der Autor

Thorsten Cmiel

Thorsten Cmiel ist Chefredakteur von Investment Alternativen. Der studierte Ökonom ist seit über 15 Jahren als Finanzjournalist und Buchautor tätig.