Bundesregierung will Regulierung des Hochfrequenzhandels
Die deutsche Regierung will den superschnellen Computerhandel bekämpfen. Das Bundeskabinett verabschiedete dazu einen Gesetzentwurf, der erstmals eine besondere Kontrolle der Börsenaufsicht einführen soll.
Laut Regierung entfallen mittlerweile 40 bis 50 Prozent der Handelsumsätze an deutschen Börsen auf vollautomatische computergestützte Aufträge. Dabei sollen Algorithmen minimale Kursschwankungen ausnutzen. Die EU plant eine stärkere Regulierung des Bereichs mit der Finanzmarktrichtlinie Mifid II, die 2014 vorliegen soll. Die Bundesregierung wollte offensichtlich darauf nicht warten und erzeugt Druck. Dabei folgte das Kabinett weitgehend Vorschlägen der EU-Kommission.
Mit dem Gesetz soll eine Zulassungspflicht für sämtliche Hochfrequenzhändler eingeführt werden. Die Aufsichtsbehörden und Börsen sollen mehr Möglichkeiten erhalten, um den Handel bei ungewöhnlichen Kursschwankungen zu unterbrechen. Der „Flash-Crash“ an den US-Börsen im Mai 2010 wird dem Hochfrequenzhandel angelastet. Ferner soll das Scalping unterbunden werden, bei dem irreführende Handelssignale den Kurs beeinflussen sollen.
Der Gesetzentwurf konkretisiert laut Bundesregierung die Auskunfts- und Eingriffsrechte für die Börsenaufsicht sowie für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Zudem stuft das Gesetzesvorhaben bestimmte Handelsstrategien von Hochfrequenzhändlern als Markmanipulation ein. Ferner sollen Börsenbetreiber verpflichtet werden, ihren Handelsteilnehmern für die extreme Nutzung der Handelssysteme eine Gebühr aufzuerlegen. Im Gesetzentwurf fehlt eine Vorschrift, die das Aufrechterhalten von Börsenaufträge mindestens für 0,5 Sekunden vorschreibt. Diese Idee wird als „Tempolimit“ bezeichnet.
Was ist eigentlich ein Flash-Crash?