Riester-Rente: Die Regierung doktert weiter an Symptomen rum
Die Bundesregierung plant mehr Transparenz bei der privaten Altersvorsorge. Statt die Riester-Rente grundsätzlich zu reformieren wird das schlechte Konzept wohl prolongiert.
Nächste Woche soll im Bundeskabinett ein Gesetzentwurf zur Riester-Rente beschlossen werden. Der Süddeutschen Zeitung und der Nachrichtenagentur dpa liegt dieser Entwurf bereits vor. Die Regierung will vor allem für die geförderte zusätzliche private Altersvorsorge ein Produktinformationsblatt einführen. Darin sollen die Kosten des Vertrags, die Rendite-Erwartung und das Anlage-Risiko auf einer Skala aufgelistet werden. Zudem sollen die Anbieter von Riester-Renten verpflichtet werden, die wichtigsten Kennzahlen in einem Überblick anzugeben. Ferner sollen die Anbieter ihre Sparer über die garantierte Rente informieren.
Der Gesetzgeber will durch seine Maßnahmen die Transparenz in der privaten Altersvorsorge erhöhen und so für mehr Vertrauen sorgen. Zuletzt war die Riester-Rente zu ihrem 10-jährigen Bestehen stark von Verbraucherschützern kritisiert worden, da die Renditen dieser Verträge eher schwach ausfielen. Die Zulagen des Staates gehen nach Berechnungen oft als Provisionen an die Vermittler und die Gesellschaften. Sie befördern also in vielen Fällen keine positiven Effekte. Es gibt große Unterschiede bei den Anbietern. Nur fünf von 29 Angeboten erhielten ein gut. Es ging vor allem um die Rendite.
Der Gesetzgeber beschäftigt sich derzeit unter anderem mit den hohen Wechselkosten für Anleger, wenn diese zu einem anderen Anbieter wechseln wollen. Bislang zeigen sich hier die Schwächen der kapitalgedeckten Lebensversicherung (KLV) in Reinform. Durch die frühe Anrechnung von Provisionen finanzieren Anleger zunächst ihren Vermittler und verpassen so einen Teil des positiv wirkenden Zinsesszinseffektes. Zudem ist bei der KLV nachempfundenen Ansparsystemen die Rendite durch eine falsche Sicherheitsarchitektur niedrig.
Neben den Riester-Renten plant die Regierung in dem „Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge“ (AltvVerbG) weitere Änderungen bei der Rürup-Rente und beim Riester-Wohnen. Auch hier gibt es jedoch eher moderaten Veränderungsbedarf.
Unser Fazit: Letztlich ist die Riester-Rente völlig falsch konzipiert und neue Regelungen helfen nicht wirklich weiter. Das sperrige Gesetz, das wohl nächste Woche auf den Weg geschickt wird, löst das zugrundeliegende Problem nicht. Anleger benötigen vernünftige Renditen bei ihren Kapitalanlagen. Es wäre für Anleger viel besser gewesen, wenn man über die gemeinschaftlichen Sparanstrengungen – immerhin gibt es inzwischen fast 16 Millionen Verträge – zentral den Zugang zu kostengünstigen Tranchen von institutionellen Geldanlagen geschaffen hätte. Denn die hohen individuellen Kosten wirken beim bisherigen Konzept gegen die Anleger. Es ist völlig unverständlich, weshalb am derzeitigen Konzept der Riester-Rente festgehalten wird.