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1 Jahr Gefängnis für „Clown“ Berlusconi

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7. März 2013

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1 Jahr Gefängnis für „Clown“ Berlusconi

Ein Jahr Haft für Silvio Berlusconi. Im Unipol-Prozess verurteilte ein italienisches Gericht den früheren Ministerpräsidenten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Peer Steinbrück nannte Berlusconi kürzlich einen Clown, was diesen gar nicht beleidigen kann, aber dessen Wähler und die ehrbaren Clowns. Jetzt erging ein erstinstanzliches Urteil gegen den italienischen Ex-Ministerpräsidenten, gegen den Clown. Berlusconi wurde Beihilfe bei der Veröffentlichung illegal abgehörter Telefongespräche vorgeworfen. Die Telefonate spielten 2005 bei Ermittlungen in einem Finanzskandal rund um den italienischen Versicherers Unipol eine Rolle.

Die Berlusconi nahestehende Zeitung „Il Giornale“ veröffentlichte Mitschnitte, um einen Politiker zu schwächen. Jetzt erging das Urteil von einem Jahr Gefängnis für Berlusconi: Die Staatsanwaltschaft hatte eine einjährige Haftstrafe für Berlusconi gefordert. Wohingegen dieser seine Unschuld beteuerte. Berlusconi wird allerdings auch diesmal kaum ins Gefängnis einfahren. Er hat jetzt die Chance auf Berufung.

Ungemach droht Berlusconi noch in zwei weiteren Prozessen: Da ist zum einen der Prozess um Mediaset. Für fingierte Geschäfte mit Filmrechten in den 90er-Jahren verurteilte ein Gericht Berlusconi zu vier Jahren Haft. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Der andere spektakuläre Prozess betrifft den Vorwurf der systematischen Prostituition. Der Ruby-Prozess.

Berlusconis Anwälte haben ihn schon aus brenzligeren Situationen befreit. Manchmal halfen dem Cavaliere auch selbst gebastelte Gesetzesänderungen. Der Ex-Ministerpräsident gibt nach eigenen Angaben jährlich hohe zweistellige Millionenbeträge für Rechtsanwälte aus.

Artikelbild: Wiki Commons. Lizenzhinweise.

 

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Der Autor

Thorsten Cmiel

Thorsten Cmiel ist Chefredakteur von Investment Alternativen. Der studierte Ökonom ist seit über 15 Jahren als Finanzjournalist und Buchautor tätig.