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Was ist eigentlich…ein Einlagensicherungsfonds?

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27. Mai 2012

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Was ist eigentlich…ein Einlagensicherungsfonds?

Ein Einlagensicherungsfonds ist im Ernstfall eine Fiktion. Es handelt sich dabei um Sicherungssysteme der Banken zum Schutz der Kundengelder im Falle einer Insolvenz von Geldinstituten.

Fällt eine Bank aus und hat nicht mehr genügend verwertbare Sicherheiten, dann tritt der Fonds als solidarischer Hilfegeber auf. Die Banken garantieren in ihrem System gegenseitig füreinander und sind dabei an gesetzliche Mindestandards gebunden. Die gesetzliche Regelungen verlangen das Absichern einer bestimmten Höhe der Bareinlagen. So garantiert das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz bis zu 100.000 Euro je Konto und Kunde. Hinzu kommen laut gesetzlichen Vorgaben 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, maximal in einem Gegenwert von 20.000 Euro. Darüber hinaus gibt es freiwillige Einlagensicherungsfonds der einzelnen Bankengruppen (Sparkassen, Volks- u. Raiffeisenbanken, private Banken, Öffentliche Banken).

Für den Fall der Fälle sind in den jeweiligen Systemen Regelungen getroffen, wann ein Entschädigungsfall eintritt. Dieser muss in der Regel formal festgestellt werden, bevor die Entschädigungseinrichtungen tätig werden können.

Anleger tun gut daran, sich vorher über die Besonderheiten der einzelnen Systeme zu informieren. Insbesondere ausländische Institute, die höhere Zinsen bieten, aber nicht nach den hiesigen Entschädigungsregeln gesichert sind, könnten im Einzelfall Probleme verursachen. In der Finanzkrise kamen 20.000 deutsche Anleger, die ihr Geld der isländischen Kaupthing-Bank anvertraut hatten, ins Schwitzen. Im Jahr 2008 reaktivierten die Briten einige Anti-Terrorgesetze, um für ihre Bürger in Island Gelder zu sichern.

Die EU-Staaten einigten sich Mitte 2011 auf eine Reform der Einlagensicherung. Der EU führte Mindeststandards im Sparerschutz ein. Das vorbildliche deutsche Modell bleibt im Kern erhalten. Im Zuge der erneuten Verschärfung der Krise in den südlichen EU-Krisenstaaten wurden gegenseitige Garantien vorgschlagen, um der Kapitalflucht aus den Bankensystemen in Griechenland oder Spanien zu begegnen.

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Weitere Informationen gibt es unter frolgenden Links:

Artikelbild: Geldprüfung unter dem Mikroskop. Bundesbank – Pressefoto.

 

 

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Der Autor

Thorsten Cmiel

Thorsten Cmiel ist Chefredakteur von Investment Alternativen. Der studierte Ökonom ist seit über 15 Jahren als Finanzjournalist und Buchautor tätig.