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Kapitalgeber prangern Defizite deutscher Unternehmen an

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1. November 2012

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Kapitalgeber prangern Defizite deutscher Unternehmen an

Der BVI untersuchte die Unternehmensführung und ermittelte Defizite in der Qualität. Der Investmentverband sieht viel Verbesserungspotenzial.

Der BVI untersuchte zusammen mit IVOX, inwieweit die 160 Unternehmen der DAX-Familie die Vorgaben der Analyse-Leitlinien des BVI für Hauptversammlungen (ALHV) erfüllen.

Thomas Richter (BVI)

Die Leitlinien geben Empfehlungen für eine gute Unternehmensführung. Sie lehnen sich an den Corporate Governance-Kodex an, ohne diesen zu übernehmen. Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI: »Die Mitglieder des BVI halten in ihren Fonds Aktien deutscher Unternehmen im Wert von über 70 Milliarden Euro und agieren gegenüber diesen Unternehmen als Treuhänder ihrer Kunden. Die Analyse-Leitlinien geben ihnen eine Orientierung für die Abstimmung in den Hauptversammlungen.«

Aufsichtsratskandidaten

Insbesondere bei den Wahlen zum Aufsichtsrat stieg die Zahl der Verstöße auf 37 Fälle (2010: 13 Fälle). In den meisten Fällen fehlten Informationen zur Qualifikation der Kandidaten. Vielfach mangelte es auch an einer ausreichenden Zahl unabhängiger Bewerber. Die ALHV sehen zudem eine Beschränkung der Zahl der externen Aufsichtsratsmandate auf fünf bei Berufsaufsichtsräten und drei bei Vorstandsmitgliedern vor. Laut BVI nehmen zahlreiche Kandidaten so viele Mandate wahr, dass sie neuen Positionen kaum die erforderliche Aufmerksamkeit widmen können.

Entlastung des Aufsichtsrates

In 56 Fällen (2010: 35 Fälle) verstieß die vorgeschlagene Entlastung des Aufsichtsrates gegen die Vorgaben der ALHV. Die Entlastung des Aufsichtsrates wurde als kritisch eingestuft, wenn die Unternehmen gegen mindestens vier der in den ALHV aufgeführten Anforderungen verstießen. Die ALHV verlangen beispielsweise einen Bericht über die Anwesenheit von Aufsichtsratsmitgliedern in den Sitzungen des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse. Auch die verlangte Offenlegung

der fachlichen Qualifikationen der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt noch zu selten. Ein weiterer kritischer Faktor ist die mangelnde Unabhängigkeit vieler Aufsichtsratsmitglieder. Das Gremium sollte nicht nur mit Vertretern der Großaktionäre besetzt sein, sondern auch unabhängige Personen aufweisen.

Verstöße bei der Entlastung des Vorstandes

Eine positive Entwicklung zeigt die Untersuchung mit Blick auf den Tagesordnungspunkt „Entlastung des Vorstandes“. In lediglich fünf Fällen (2010: 39 Fälle) stand der Tagesordnungspunkt „Entlastung des Vorstandes“ im Widerspruch zu den ALHV. Zumeist war ein mangelhaftes Risikocontrolling zu beklagen. Dadurch war es zu Ergebniseinbrüchen und Rückschlägen bei den Aktienkursen gekommen.

Kapitalerhöhungen weniger in der Kritik

Auch mit Blick auf die Genehmigung von Kapitalerhöhungen sind Verbesserungen erkennbar. Lediglich bei 15 Gesellschaften hielten die Anträge einer Überprüfung nicht stand. Fast alle diese Gesellschaften beantragten eine Erhöhung des Grundkapitals von mehr als 20 Prozent und schlossen zugleich Bezugsrechte aus. Dies widerspricht den ALHV, da der Anteilbesitz der Aktionäre hiervon zu sehr verwässert wird.

Beispielanalyse ThyssenKrupp von IVOX. Link zum Unternehmen.

Der Deutsche Fondsverband BVI sieht sich als Treuhänder der Anleger. Hier geht es zur neu gestalteten Homepage.

Artikelbild: D. Richter. Segelboot vor Barbados.

 

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Der Autor

Thorsten Cmiel

Thorsten Cmiel ist Chefredakteur von Investment Alternativen. Der studierte Ökonom ist seit über 15 Jahren als Finanzjournalist und Buchautor tätig.