Insiderhandel: Haftstrafe auf Bewährung für Österreicher
Im Prozess um Insiderhandel verurteilte das Landgericht Wiesbaden einen österreichischen Staatsangehörigen zu einer Haftstrafe von anderthalb Jahren und einer Geldstrafe von 5000 Euro. Die Haftstrafe ist zur Bewährung ausgesetzt.
Die Verurteilung geht auf eine Insideruntersuchung der deutschen Finanzaufsicht (BaFin) sowie Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt und des Hessischen Landeskriminalamts zurück: So schreibt die BaFin selbst in einer Mitteilung.
Die Aktien des Solarzellenherstellers Solar Energy AG sind am regulierten Markt der Börse Frankfurt notiert. Der Insiderhandel war im Vorfeld der Übernahme der Gesellschaft erfolgt; die Robert Bosch GmbH hatte Anfang Juni 2008 ein Übernahmeangebot veröffentlicht. Daraufhin war der Kurs der Aktie, der sich von Januar bis Mai 2008 zwischen 50 bis 70 Euro bewegt hatte, auf knapp über 100 Euro angestiegen.
Wenige Tage vor Ankündigung des Übernahmeangebots hatte der Verurteilte – ehemaliger Lebensgefährte einer sogenannten Primärinsiderin – über Depots bei verschiedenen in- und ausländischen Kreditinstituten Call-Optionsscheine auf Ersol-Aktien im Gegenwert von rund 85000 Euro erworben und dabei sein gesamtes Vermögen eingesetzt. Am Tag der Veröffentlichung des Übernahmeangebots begann er mit dem Abverkauf der Calls und erzielte damit insgesamt einen Gewinn von rund einer Million Euro.
Das Verfahren gegen die mitangeklagte Frau stellte das Landgericht Wiesbaden unter Zahlung einer Geldauflage von 20000 Euro ein. Der Schaden in Höhe von rund einer Million Euro, der dem Emittenten der Optionsscheine durch den Insiderhandel entstanden war, wurde noch im Ermittlungsverfahren durch die beiden Angeklagten ausgeglichen. Beide hatten notarielle Schuldanerkenntnisse abgegeben.
Das Urteil des Landgerichts Wiesbaden ist rechtskräftig.