Formale Voraussetzungen für Oppenheim-Strafprozess stehen
Der ausgesetzte Strafprozess gegen die Ex-Führung der Privatbank Oppenheim kann erneut beginnen. Das Landgericht Köln hat neue Regeln für Ergänzungsrichter.
Das Präsidium des Landgerichts Köln (LG Köln) hat die Mitwirkung von Ergänzungsrichtern in Strafsachen neu geregelt. Die Präzisierung war notwendig geworden, weil die Verteidiger im Oppenheim-Prozess die bisherige Regelung zur Auswahl von Ergänzungsrichtern nach Ansicht der 16. Großen Strafkammer des LG Köln zu Recht kritisiert hatten.
Ein Ergänzungsrichter wird hinzugezogen, wenn im Falle einer mutmaßlich länger andauernden Hauptverhandlung sichergestellt werden soll, dass die Hauptverhandlung auch im Falle eines unvorhergesehenen Ausscheidens eines der Berufsrichter fortgesetzt werden kann. Er nimmt – wie auch mögli-che Ergänzungsschöffen – bis zum Eintritt des Ergänzungsfalles an der Hauptverhandlung, nicht an den Kammerberatungen teil. Das teilte das Landgericht Köln in einer Pressemeldung mit.
Damit sei im Verfahren „Sal. Oppenheim“ die zunächst getroffene Anordnung mit der Aussetzung der Hauptverhandlung hinfällig geworden. Ein Termin für den Neubeginn der Hauptverhandlung wurde noch nicht bestimmt. Entsprechend liege für die neue Hauptverhandlung noch keine Anordnung über die Heranziehung eines Ergänzungsrichters vor.
Hintergrund
In dem Strafprozess gegen die ehemaligen Vorstände der Privatbank Sal. Oppenheim und einen Immobilienunternehmer geht es um Untreue-Vorwürfe zu Lasten der Bank im Zusammenhang mit verschiedenen Immobiliengeschäften. Die Staatsanwaltschaft hat zudem angekündigt die Anklage erweitern zu wollen.
Artikelbild: Ehemalige Führungsriege. Pressefoto. Von den Angeklagten fehlt auf dem Foto der Kölner Immobilienunternehmer Josef Esch.