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Energieeffiziente Sanierung: Was Immobilienerben beachten müssen

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23. Mai 2013

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Energieeffiziente Sanierung: Was Immobilienerben beachten müssen

Wer ein Haus erbt, hat bei der energetischen Sanierung dieselben Pflichten wie ein Hauskäufer:

Entsprechend sind die oberste Geschossdecke zu dämmen und die Heizungsrohre zu isolieren. Wurde der Heizkessel vor 1978 eingebaut, muss dieser ausgetauscht werden. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hin und zeigt, was bei einem geerbten Haus energetisch zu beachten ist.

Expertensicht bringt Überblick

Wurde das Haus lange Zeit zwar bewohnt, aber nicht saniert, sollten sich die neuen Hauseigentümer zuerst einen Überblick über den energetischen Zustand des Gebäudes verschaffen. Dafür lohnt sich eine Vor-Ort-Energieberatung. Der passende Experte findet sich leicht über die von der dena betreute Experten-Datenbank unter www.energie-effizienz-experten.de. Der Fachmann nimmt die Immobilie dabei in Augenschein und stellt einen detaillierten Sanierungsfahrplan auf. Der Staat bezuschusst eine solche Vor-Ort-Energieberatung mit 400 Euro.

Schritt für Schritt zum Effizienzhaus

Der Experte informiert auch über die Vorteile energieeffizienter Häuser und mögliche Sanierungsmaßnahmen: Zu den wichtigsten Effizienzmaßnahmen zählen die Dämmung von Fassade und Dach, der Austausch einer veralteten Heizung und der Wechsel zu modernen dreifach verglasten Fenstern. Damit lässt sich jedes Bestandsgebäude Schritt für Schritt in ein energieeffizientes Haus verwandeln. Ein solches Effizienzhaus zeichnet sich dann durch niedrige Betriebskosten, einen verbesserten Wohnkomfort und einen erhöhten Immobilienwert aus. Die KfW stellt unter dem Programm „Energetisches Bauen und Sanieren“ attraktive Fördermittel für Einzelmaßnahmen oder eine Komplettsanierung zu einem KfW Effizienzhaus bereit.

Der Energieausweis als Lohn der Mühen

Ist die energetische Sanierung abgeschlossen, sollten die Besitzer einen Gebäudeenergieausweis erstellen lassen. Er zeigt anhand einer einfachen Farbskala von grün bis rot, wie gut der energetische Zustand einer Immobilie ist. Das frisch sanierte Effizienzhaus wird natürlich eine Einstufung im grünen Bereich erzielen. Wird das Gebäude später einmal verkauft, ist der Immobilienbesitzer dazu verpflichtet, den Energieausweis vorzulegen. Das sollte er auch: Denn der positive Energieausweis ist der Beleg für die niedrigen Heizkosten, die zu erwarten sind, und damit ein wichtiges Verkaufsargument.

Weitere Informationen zum Thema energetische Sanierung gibt es unter www.zukunft-haus.info.

QUELLE: Pressemitteilung Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena).

Artikelbildquelle/-rechte: obs/Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena).
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