Algotrader austricksen ist keine Marktmanipulation
Zwei Norweger suchten nach Schwächen von automatisierten Computerprogrammen und gewannen: Die Marktplatform war nicht entzückt und brachte die beiden vo. Ein Gericht in Oslo entschied jetzt, dass keine Marktmanipulation vorlag.
Die Norweger Svend Egil Larsen und Peder Veiby sind Helden der Traderszene in Norwegen. Sie hatten die Schwächen einer Handelsplattform für eigene lukrative Handelsgeschäfte genutzt. Dafür waren die beiden Studenten zunächst wegen Marktmanipulation verurteilt worden. Das sah der Oberste Gerichtshof in Oslo jetzt anders. Es ist erlaubt – zumindest in Norwegen – die Schwächen eines anderen Handelsteilnehmers auszunutzen.
Bei Algotradern – das sind Computerprogramme – kommt es gelegentlich zu Programmierfehlern oder logischen Unterlassungen. Es ist keine Marktmanipulation sondern rational, so entschied das Gericht Anfang Mai 2012, wenn man solche Schwächen erkennt und nutzt. Eigentlich logisch; Auch Computertrader haften also für eigene Fehler von Programmen. Um Kurse zu stellen, setzen viele Handelsmakler inzwischen Programme ein, die ständig Kauf- und Verkaufskurse stellen. Bei Exchange Traded Funds (ETFs) beispielsweise sind an erster Stelle immer hohe Volumina im Ask und Bid (Quotes) zu finden. Anleger können so jederzeit aus den Produkten aussteigen. Gelingt es den Händlern auf beiden Seiten möglichst zeitnah zuzuschlagen, dann verdient der Makler den Spread (Unterschied zwichen Verkaufs- und Kaufpreis). Das passiert beispielsweise bei Orders über Banken.
Die beiden Norweger haben sich darauf spezialisiert, Schwächen von Algotradern zu nutzen. Manchmal gelingen auch Abstaubertrades bei Großbanken, wie Larsen mitteilte.
Artikelbild: Börse Stuttgart.