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Bafin-Warnung bei Faxempfehlungen für Aktien

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25. Oktober 2012

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Bafin-Warnung bei Faxempfehlungen für Aktien

In einer Verbrauchernachricht warnt die Finanzaufsicht BaFin vor Spam-Faxschreiben, die bestimmte Aktien empfehlen. Angeblich sollen bestimmte Unternehmen übernommen werden. Die Übernehmer wissen nichts davon.

Die Aktien verschiedener Gesellschaften werden derzeit nach Informationen der BaFin per Telefax massiv zum Kauf empfohlen. In den teilweise handschriftlich verfassten Schreiben wird auf eine angeblich bevorstehende Übernahme der jeweiligen Gesellschaft hingewiesen und dem Empfänger des Telefaxes empfohlen, Aktien zu erwerben. Dabei werden hohe Kursgewinne in Aussicht gestellt.

Welche Gesellschaften betroffen sind

Betroffen sind nach Kenntnis der BaFin bisher folgende Gesellschaften:

  • Dynamic Systems Holdings Inc. (ISIN CA2680111036)

  • Formula Resources (ISIN CA34641T1003)

  • Hutchison Minerals (ISIN CA44842A2065)

  • Idea Fabrik Plc. (ISIN GB00B61CVK31)

  • Meteor AG (ISIN DE0006638935) und

  • Online Marketing Solutions AG (ISIN DE000A0Z2318)

  • Adera Energy PLC (ISIN GB00B3RZ0203)

Warnhinweis der BaFin im Wortlaut

Die BaFin weiter: „Die Idea Fabrik Plc. distanziert sich auf ihrer Internetseite von dem Inhalt des Schreibens und hat erklärt, die angedeutete Übernahme derzeit nicht bestätigen zu können. Auch die Meteor AG dementiert die Echtheit der im Schreiben enthaltenen Informationen. Ebenso bezeichnet die Online Marketing Solutions AG auf ihrer Internetseite den Inhalt des Schreibens als irreführend und falsch. Die BaFin kann nicht ausschließen, dass es sich auch im Fall der Dynamic Systems Holdings Inc. und der Adera Energy PLC um die Verbreitung falscher Gerüchte handelt.“

Die Finanzaufsicht rät daher allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien der Gesellschaften sehr genau zu prüfen, wie seriös die Angaben zu den angeblich bevorstehenden Übernahmeangeboten sind, und sich über die betroffenen Gesellschaften auch aus anderen Quellen zu informieren.

Wie man illegale Pushaktionen erkennt

Anleger können solche Nachrichten leicht durchschauen: Eine bevorstehende Übernahme ohne Information an den Gesamtmarkt ist eine Insiderinformation. Die Weitergabe und das Nutzen solcher Informationen ist strafbar. Ein Fax mit einem unaufgeforderten Tipp dürfte also nach menschlichem Ernessen grundsätzlich fragwürdig sein.

Artikelbild: Zerstückelte Banknoten. Bundesbank. Pressefoto.

 

 

 

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Der Autor

Thorsten Cmiel

Thorsten Cmiel ist Chefredakteur von Investment Alternativen. Der studierte Ökonom ist seit über 15 Jahren als Finanzjournalist und Buchautor tätig.